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ton. Diese Menschen erlangten durch ihre glücklichen Euren einen großen Einfluß, und wandten diesen Einfluß zum Nußen der Compagnie an. Man benußte diese günstigen Umstände so gut, daß man gegen eine Summe von 3000 Rupien von der Regierung erz langte, daß diefe der Compagnie einen unbeschränkten Handel in die schönste Provinz von Indien zugestand, ohnz Zölle bezahlen zu müssen.“ (Band 1, S. 70),

Einige Zeit später (im Jahr 1654) entstanden lebhafte Streitigkeiten, eines Theils zwischen einigen Eigenthümern von Capitalien der India stock, die ihre Fonds zurückzunehmen wünschten, um Handel auf eigene Rechnung zu treiben, und anderen Theils mit denen, welche behaupteten, die Ungelegenheiten könnten nur durch die Masse der vereinigten Fonds gedeihen. Mit Unparteilichkeit führt der Geschichtschreis ber der Compagnie die Gründe an, die von beiden Parteien vorgebracht wurden, und geht mit vieler Genauigkeit in die langen Debatten ein, die erst im Jahre 1658 durch einen Vergleich geendigt wurden. Nachdem die Directoren die Wichtigkeit und den Werth ihrer Besitungen, Forts und Factoreien gerühmt hatten, die in den Gebieten von vierzehn verschiedenen Sou veränen, belegen wären, so willigten fie doch im Na

men der alten Compagnie ein, alles den neuen Uffo= ciirten für die geringe Summe von 20,000 Pf. St. zu cediren, welche Sümme in zwei Terminen gezahlt werden solle.

Nach Cromwells Lode und seit der Restauration der Stuarts ward vom König Carl II. eine neue Charte bewilligt, und diese verlieh der Compagnie eine Macht, wie sie sie noch nicht genossen hatte.

Bei jeder Regierungsveränderung seßte die Compagnie die größte Wichtigkeit darauf, die Bestätigung ihrer ausschließlichen Privilegien zu erlangen. Diesen Gegenstand verlor sie nicht aus dem Auge seit der Wiederkehr Carls II., und diesem Monarchen ward sogleich eine Petition überreicht, um ihre Charte zu erneuern. Da es damals schien, als wären keine zahlreichen Gegner vorhanden, da es außerdem viel leichter war, zuzugestehen ohne lange Erkundigungen, als Nachforschungen anzustellen und dann zu verweis gern, so ward die neue Charte bald verliehen, am 5. April 1661. Diese bestätigte nicht nur alle alte Privilegien der Compagnie, sondern bekleidete fie außerdem noch mit dem Rechte, mit jedem nichts? christlichen Fürsten oder Volke Krieg zu führen oder Frieden zu schließen, und sich aller nicht licenciirten

Personen, die sich außerhalb der festgesezten Grenzen befanden, zu bemächtigen, und nach England zu schicken. Diese beiden Artikel bewilligten, wie man fieht, sehr wichtige Privilegien, und wenn man dazu noch das Recht fügt, Justiz verwalten zu können, so findet sich, daß damals fast alle Macht der Regierung ben Directoren und ihren Agenten überlassen war. (Band 1. S. 82).

Man bediente sich dieser neuen Gewalt im weis testen Umfange, und verdoppelte die Anstrengungen, um alle Privatgeschäfte der bei der Compagnie Ange= stellten zu hintertreiben; aber hauptsächlich, um die strengen Befehle, welche die Europäer betrafen, in Ausübung zu bringen. Alle, welche irgend einen Verdacht erregten, wurden ergriffen und nach England eingeschifft. Man mußte sich, sagt Herr Mill, dieser Kaufmanns Race entledigen, die Eingriffe in das Monopol machten, und denen man den Schimpf= namen interlopers anhängte. Ihnen schrieb man hauptsächlich den Verlust und die Unglücksfälle zu, die jedoch in ganz andern Ursachen ihren Grund hat= ten. Einer dieser Gewaltstreiche machte in England. viel · Aufsehen, und gab im Jahre 1666 zu lebhaften Streitigkeiten zwischen den beiden Häusern Veranlas=

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fung. Thomas Skinner, ein Kaufmann aus London, der in Indien Privatbesigungen hatte, wo er von ei= nem Könige dieses Landes die Insel Barella gekauft hatte, expedirte von dort im Jahre 1657 eines seiner Schiffe mit einer reichen Ladung. Die Ugenten der Compagnie bemächtigten sich des Schiffes, der Waa= ren und selbst der Insel Barella. Um die Reclamatios nen so lange wie möglich zu verzögern, welche, wie fie wohl glaubten, Skinner nicht verfehlen würde, zử erheben, sobald er nach England zurückgekommen wåre, verweigerten sie ihm die Ueberfahrt auf ihren Schiffen, und er sah sich genöthigt, den langen Weg zu Lande zu unternehmen, um sich nach Europa zu begeben. Nach unzähligèm Unglück kam er endlich dort an, und wandte sich mit seinen Klagen an die Res gierung. Anfangs ward die Sache vor eine Conimiss fion des geheimen Raths gebracht, und von da ans Oberhaus verwiesen. Als die Compagnie den Befehl erhielt, auf die Klage zu antworten, weigerte sie sich anfangs, die Jurisdiction des Oberhauses anzuerken nen, unter dem Vorwand, daß, da es nur ein Up= pellationsgericht sei, so wäre es incompetent, über eine Sache in erster Instanz zu entscheiben. Diese Exception ward verworfen. Die Compagnie appellitte

darauf an das Unterhaus. Die Lords, unwillig baëüber, schritten zum Urtheil, und erkannten dem Klå ger 5000 Pf. St. als. Entschädigung zu. Die ihres Theils erzurnten Mitglieder des Unterhauses, die ihre Wuth an dem Oberhause nicht auslassen konnten, wandten dieselbe gegen das unglückliche Schlachtopfer, das schon so viel gelitten hatte, Thomas Skinner ward als Gefangener in den Thurm geschickt. Die burch diese Vorgänge aufs Aeußerste aufgebrachten Lords erklärten die von der Compagnie an das Unters haus gerichtete Petition für lügenhaft und anstößig. Dieses erklärte seines Theils, daß der, welcher zur Execution des Urtheils des Oberhauses zu Gunsten Skinners die Hand bieten würde, als Verleßer der Rechte und Freiheiten der Gemeinden Englands. bes trachtet werden folle, und als ein solcher, der die Privilegien ihres Hauses verlebt habe. Diese Streis tigkeiten wurden von beiden Theilen mit solcher Era bitterung fortgeseßt, daß der König es für nothwen dig erachtete, das Parlament fiebenmal zu vertagen, und da er fah, daß die Streitigkeiten jedesmal wie der aufgegriffen würden, so. ließ er die Mitglieder der beiden Häuser nach Whitehall kommen und durch Ueberrebungsmittel erlangte er es endlich, daß sie sich

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