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die Revolution meinen Kindern meinen Untergang und meine Proscription vermacht, so läßt sie mit ein edles Erbtheil ihnen zu vermachen: die Erinnerung der Treue ihres Vaters in den Grundsägen, fir welche ihr Eltervater seinen Kopf unter das Beil von 93 legte.

Mein Benehmen, ich sage es noch einmal, ist das Resultat meiner Ueberzeugung; ich habe es ohne Furcht aufrecht erhalten, ich werde seine Folgen ohne Schwäche erburden. Das Gefühl einer erfüllten Pflicht erhebt sich über alles Unglück.

Ich beklage diejenigen, die mich zu richten vers urtheilt sind. Ich würde die Bitterkeit eines ewigen Exits nicht gegen ihre Stellung vertauschen. Ich protestire gegen ihren Spruch, wie er auch ausfallen moge; es gebührt ihnen ebenso wenig, mich frei zu sprechen, als zu verdammen; ihnen besonders gebührt nicht das Recht, noch die Möglichkeit, mich zu bes schimpfen, weil nicht der beschimpft wird, gegen den es gerichtet ist

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*); weil man dem, der, den Grundsägen seines ganzen Lebens getreu, nie feine Pflichten vers

1) Lücke des Originale.

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1.

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Lannt, nie' felné. Elbe verrathen, nie felne Anbetuns gen an alle Fahnen und seine Servilität an alle Lys ranneken prostituirt hat, wohl unterdrücken, aber nicht beschimpfen kann.

Wien, d. 29. Januar 1831.

Der Erminister des Königs von Frankreich

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Privatvermögen der Souveråne, in Samm. lung eines Hausschaßes und als Dotation

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ihrer Würde.

Das erste sehr ansehnliche Privatvermögen eines Monarchen entstand durch die Sparsamkeit des Kais fers Franz I., der, als er der Gemahl von Maria Theresia wurde, gezwungen war, das Erbe feiner Ahnen, Lothringen, an Frankreich abzutreten, welches in jebem Jahrhundert von Deutschlands und Burgunds alten Grenzen immer mehr abzwackte, und uns seit dem Pariser Frieden und der Wiener Congreßvertheis lung, welche Belgien und Lüttich mit Stablo u. f. 10.

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von Deutschland' abtrennten, auf” ein' sehr schmales linkes Rheinufer, unter Botmäßigkeit von Preußen, Darmstadt, Baiern, Oldenburg, Coburg, Heffsens Homburg und Luxemburg, beschränkte.

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Kaiser Franz erhielt zur Entschädigung Toscana, ein weder im Areal, noch in Bevölkerung und Eivis lisation mit Lothringen vergleichbares Land, aber es lag ferner von Frankreichs alter Ländergier, hatte ei nen berühmten Hafen, Livorno, Kunstsinn, einen blue henden Ackerbau im Gebirge und im weiten Arnos thale, dagegen im Süden Sienas verpestete Marems men und große Kammerfchulden. Vater einer zahl= reichen Familie, bestimmte er bem zweitgebornen Sohne Toscanas Souverånetåt. Um die Regierung bekůms merte er sich wenig, ließ die alten Schulden unbes zahlt und fammelte ein ansehnliches Privatvermögen durch Ersparungen, daß er testamentarisch unter seine Kinder vertheilte.

Auch Kaiser Joseph, sein erstgeborner Sohn, feste das Sammeln des Privatvermögens fort; noch mehr aber deffen Bruder, Großherzog Leopold von Toscana, und der Erzherzog Ferdinand, Thronerbe des Hauses Este, durch Heirath mit der Erbtöchter des Haufes Modena Este, dem er in der Regierung folgte.

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Ebenso wucherte das Sammeln eines : Private vermogens im Hause Heffen-Caffel; es begann beim Landgrafen Friedrich II, der 1785 starb, der zwar seine jüngern Söhne, die Landgrafen Carl und Friedrich, nicht übel bedachte, aber den Hauptschaß seinem Erst. gebornen, dem Landgrafen und nachherigen Kurfürsten Wilhelm I., überließ, der 1821 starb, und reich war, ungeachtet großer Verluste in der Periode der Französis fchen Occupation, befonders an Vorschüssen, die er mit feltener Großmuth und gegen sehr niedrige Binsen an Gemeinden und Privaten in Heffen auslieh, um Ins bustrie, Wohlstand, Bodenverbesserung, Abwäfferuns gen u. f. w. in feinem Staate zu beförden. Er hatte Fehler, wie alle Sterbliche, aber manche große lans desherrliche Tugenden, wenn auch über einige Ideen bes wahren Menschenwohls zu engherzige Begriffe. Er war lange. Regent des kleinen Hanau feit 1764. Hier wurde er zu sehr ein gutsherrlicher Regent, und trieb, wie sein Vater, den Subsidienhandel durch Truppenstellung an die Krone England zur Unterjochung ber Nordamericaner. Auf solche Art vermehrte er den aufehnlichen Nachlaß, welchen sein Sohn, Kurfürst Wilhelm 11., erbte. Jeht erst, als die kurhessischen Landstände die Ansprüche bes armen, von. Frohnden,

Eleinen und großen Naturalsteuern an die Kammer und an die Rittergutsbesizer erbrückten Landes dem Kurfürsten bringend vorstellten, schloß dieser einen Vergleich über den Antheil des Landes an dem be sonders aus Steuern und Subsidien erwachsenen Hausvermögen der Dynastie, mit der Volksvertre tung, welche so edel dachte, ben ansehnlichen Landese schat nicht an Lurusgegenstände der Verwaltung, 3. B. an bessere Besoldung der Beamten, an die Lehrer der höheren Unterrichtsanstalten u. s. w. be erweiterten Staatsmitteln zuerst zu denken, wie man manchen andern ersten Gefeßen der Deutschen Stán deversammlungen nach erlangten Verfassungen vors werfen muß, sondern an Erlösung des hörigen Bauerns standes von den hergebrachten, aber besonders in jeßiger wohlfeilen Belt ber Erzeugnisse des Bodens unerschwinglichen Belastungen, wogegen dem Kurfürsten eine ansehnliche Eivilliste zugesichert wurde, mit einer Controlle, des Fürsten in Ansehung der Erhaltung bes Schases des Landes, und der Stände in Unse hung des Hausschaßes der Dynastie. Die eilige Ev lösung des Bauernstandes aus den Fesseln feines Fleißes, sowohl durch schwere Hand- und Spanidienste in den Domånen, als den Freilauf desselben

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