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wohl das ::Brockhausische literarische Blatt, als die Nürnberger Blätter, behandeln diesen Staatsmann zu streng..

Ohne alle seine ministeriellen Schritte preisen zu wollen, welche sicher nicht sämmtlich von ihm allein ausgingen oder vollzogen wurden, ist man doch wenigstens dem Angeklagten volle Gerechtigkeit schuldig in dem auf ihn geworfenen Verdacht des Eigen nuges, von dem er vollkommen frei war. Mag er immerhin von gewissen Ideen, von denen sich hohe Beamte in Großbritannien . so schwer trennen, sich nicht freigehalten haben, so bleibt er doch ein Ehrenmann, dessen hohe Verdienste man rühmen muß, in bem man kleine Fehler unbeachtet läßt.

Er schuf nicht alles Gute, was er seinem Vas terlande vielleicht verschaffen konnte; bieß ist wahr, aber ob er in dem, was er unterließ, nicht sehr auf die Vorurtheile seiner Collegen in Hannover Rúdsicht nehmen mußte, ruht im Dunkeln.

Wenn er nicht immer beren Meinungen, die von den feinigen abwichen, empfahl, und die feinigen felz fen durch die Collegen bestimmen ließ, so handelte er als ein Vorstand mit einer entscheidenden Stimme, und machte sie durch seine Lage geltend. Die Aristos

cratie leidet nicht gern zu grelle Abweichungen ihrer Corporationsmeinungen, felbst von Seiten der VorStände ihrer eigenen Caste. Wenn er die Autorität des Hannoverischen Ministeriums mit dem Statthalter, welcher vielleicht dem Ministerium öfter beifiel, als dem Cabinetsminister seit 1815, nicht die Höhe wieder erlangen ließ, welche dasselbe als Corps vor 4 bem Jahre 1803 besaß, so schwächte er wenig stens eine dem Lande nachtheilige Beamtenherrschaft, bie im Fache des Lehn- und Meierwesens ausbeu tete burch sein Vezirat, wenn er ein solches ausges übt haben sollte, wie man ihn beschuldigte.

Die Natural-Frohndienste der Umtsunterthanen wurden seit 1814 häufiger auf Verlangen in Geldabgaben verwandelt, und den Beamten die großen #Pachtungen entzogen. Statt aber solche Domånen, bie an und in großen Städten, Flecken und Dörfern liegen, folglich zu einem hohen Erbpacht meistbietend Deräußert werden können, und die Zehnten der Hems ter zu vererbpachten, erbauete man kostbare Pachters wohnungen und neue Wirthschaftsgebäude, die im andern Falle gänzlich entbehrt werden konnten und zugleich die Nahrung der Orte der Aemter verbessert haben würden. Solche Einrichtungen sind zwar noch

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nicht der Hannoverischen Staatsbconomie eintenchtend, aber es geschah doch ein Schritt zum Beffern, und man kann sich vorstellen, welche Hindernisse, wels che Mühe ein Minister besiegen mußte, um nur die Kammerbeamten von Sporteln auf Gehalt und zugleich ohne große Pachtungen zu sehen.

Während der feindlichen Westphälischen und Französischen Decupation zog eine Caffe alle Eins tünfte, sei es aus den Domånen und Regalien, ober aus den Steuern, zur Unterhaltung des feindlichen . Besaßungsheers. Dies wurde abgeändert vom Han nóverischen Ministerium, welches die alte Trennung mit einem Hofhalt und Marstall des abwesenden Mos marchen wieder herstellte. Freilich übernahm die Ge neralcaffe, d. h. die Domånencaffe, mehr öffentliche Lasten, als zuvor, und etwa 80,000 Rthlr. Grunds Steuer, aber welche neue Domanialeinkünfte erwarb fie auch in den beträchtlichen hinzugekommenen Lan ben, die fast alle, außer in den Standesherrschaften und in Dsnabrück, sehr domånenreich waren. hat diese neue Sonderung dem Grafen Münster zur Last gelegt, welche freilich besser unterblieben wäre, bei der - ansehnlichen Verschuldung ́ dès Staats, aber

Man

doch nur ein altes Herkommen wieder herstellte, was: freilich die Beamtenzahl vermehrte.

en. Einen reformatorischen Geist besaßen gewiß auch

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feine Collegen nicht, und um das sogenannte Familiengut der Nugung des Staats zu entziehen, bes durfte er der freien Autorisation des Monarchen. Das Hochste, was er vermochte, war, die Trennung der Caffen mit der Herstellung des Marstalls und: bes. Hofhalts bis auf bessere Seiten zu verschieben. Wer möchte aber behaupten, daß er dieß erlangen: konnte, da es der firen Idee des Familienguts der Guelphen in liegenden Gründen und Regalien widersprach. Hatte doch auch Napoleon bei der großen Me. diatisation so vieler ehemaliger Deutschen Landesherren alle liegende Gründe der uralten Lehnsdotation für ein › fürstliches Familiengut erklärt! Die Belastungen desfelben zum Besten des Staats hat er vermehrt.

Wenn er rückständige Kammerschuld - Zinsen und Gehalte, aus diesem Fürstenpeculium feit 1805 bis 1813 nachzahlen ließ, so war das freilich Freigebigteit, aber vielleicht vom Monarchen selbst resolvirt, um die Supplicanten los zu werden. 1

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Es scheint, daß auch König Georg IV. aué den Kammereinkünften Hannovers gar nichts oder

nur wenig bezog; auffallend ist aber, daß der Minister in London observanzmåßig aus der königlichen Chatulle Didten erhielt, deren Belang ich nicht an» gegeben finde.

Daß der Minister die alten Meier- und Lehns. rechte in den Domånen- und Rittergütern ~ mit der Eigenbehörigkeit wieder herstellte, wie sie vor 1803 in den Erblanden herkömmlich wären, ist richtig; aber eine königliche Commission regulirte bieß, auf deren Gutachten sich die Verordnung vom 23. August 1814 stüşte, welche die Ablösung aller Gruudabga ben und Gefälle, die nach Französischen und Westphälischen Gesezen erlaubt war, aufhob, und nur in ben Frankreich und Westphalen von den vorigen Souveränen abgetretenen Landen fortwirken lief; aber wenn gleich Hildesheim in diesem Falle wat, und einige reiche Meier den Loskauf bewirkt hatten, so war dieß doch den andern unmöglich, und für die Meier die neue Grundsteuer ohne Concurenz der gutsherrlichen Intraden und eine freiere Landwirths schaft mit bei einander liegenden Ländereien zu er tragen kaum möglich. Den Druck milderte das alte Herkommen der Hildesheimischen Ritter im Fall des Miswachses oder anderer Landesplagen den

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