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Preis zerstören müsse, hielt man im Gegentheil die. Indische Compagnie für die sicherste Stüße der Re= publik. Es ist wahr, sie hat dem Staat einige dis recte Dienste geleistet, und gegen die beinah beständige Gewohnheit aller geschlossenen Gesellschaften, ohne irgend eine Unterstüßung aus dem öffentlichen Schaß, fich immer erhalten. Über diese Vortheile kamen zu theuer zu stehen; sie waren überhaupt verderblich, ins dem sie das Publicum irre führten über die traurigen und unvermeidlichen Resultate der Monopole. Es ist jedoch wahrscheinlich, daß die besondere Constitution der Compagnie mehr als alles Andere dazu beitrug, ihre Existenz zu verlängern. Wäre die Leitung der Angelegenheiten ausschließlich Amsterdamer Kaufleuten überlassen gewesen, so hätten alle diejenigen, welche von der Verwaltung ausgeschlossen gewesen wären, ihr feindlich gegenüber gestanden. Aber die Dinge was ren anders geordnet. Das Capital der Compagnie war unter sechs der bedeutendsten Städte vertheilt; jede derselben hatte eine abgesonderte Kammer, oder ein dirigirendes Büreau, das aus 65 Mitgliedern bea stand. Die Ernennungen zu den Stellen waren uns ter diese Kammern vertheilt, je nach dem Werth iha res Antheils an der Gesellschaft, und alle Directoren

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erhielten einen ansehnlichen Gehalt. Ein aus siebzehn Mitgliedern bestehendes Büreau, aus den verschiede= nen Kammern gewählt, war mit der höchsten Ges walt bekleidet. Dieß Büreau kam wechselsweis in Umsterdam und Middelburg zusammen, sechs Jahre in der erstern Stadt und zwei Jahre in der zweiten. Das Resultat dieser Lage der Dinge war, daß bie Hauptcapitalisten und Kaufleute der Republik direct bei der Leitung der Angelegenheiten der Compagnie interessirt waren. Nach der Reihe theilten sie aus und erhielten sie den Gewinn. Diejenigen, welche ohne diese Einrichtung dem Monopol feindselig gesinnt gewesen wären, waren auf diese Art direct interessirt, und unterstüßten mit ihrem persönlichen Einflusse die Einrichtung, die dem Handel und der Schiffahrt der vereinigten Provinzen den größten Schaden zugefügt hat. Beiläufig wollen wir bemerken, daß, wie schẳdlich diese Compagnie auch für Holland war, fie doch noch bei Weitem nicht so viel Nachtheil gebracht hat, wie unsere in England. Der Schaden für Holland bestand hauptsächlich darin, daß sie es vers hinderte, fu diesem Handelszweig Capitale anzulegen, die dann mit viel weniger Vortheil in Frankreich und England untergebracht wurden, und der zweite Nach

theil bestand darin, daß sie einen künstlichen Preis für die Gewürze bezahlten, die sie selbst verzehrten ; der zweite Schaben war jedoch nicht sehr bedeutend. Keine Volksclaffe gebraucht vielz Gewürze, daher war die Laft des Monopols nicht sehr unbequem. Die Kaufleute von Amboyne und den Molukken waren im Grunde die einzigen, die sehr darunter litten. Außerdem hatte die Compagnie nicht das ausschließs liche Recht, die Holländischen Märkte zu versehen.

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Daß die Compagnie nicht das ausschließliche Privilegium genoß, die Holländischen Märkte zu versehen, muß zur Erklärung erwähnt werden, wenn nicht gar darum, um das Unrecht der Indischen Compagnie in ein milderes Licht zu stellen. Es ist wahr, ihre Mitgenossen waren nur Holländer, welche Handelsverbindungen mit diesem Theil der Welt an knüpfen konnten; aber es stand jedem Kaufmann der vereinigten Provinzen frei, Indische Waaren, welche aus den Häfen Frankreichs, Englands, oder aus eis nem andern Theil Europas kamen, einzuführen. Die Folge war, daß die Compagnie, um das Mos nopol der Artikel, welche sie einführte, zu behalten, kein anderes Mittel hatte, als sie ausschließlich in Indien zu kaufen; hier beeiferte sie sich mit Ener

gie und Beharrlichkeit, die Gewürze bazu holen, wo sie wuchsen. In`dieser Hinsicht war die Holländische Compagnie ganz von der unserigen verschieden. Wäre der Thee damals in Holland ein so allgemein verbrei tetes Getränk gewesen, wie in England, so würde die Compagnie zur Erlangung des Monopols gestrebt haben, sich des himmlischen Reichs zu bemächtigen, oder doch wenigsteus den übrigen Mächten Europas und Americas die Annäherung zu erschweren. Unsere Compagnie ist im Gegentheil vor jeder Furcht der Concurrenz geschüßt. Sie betreibt nicht nur allein den Handel - mit China, sondern kein Englischer Kaufmann darf Thee aus den Häfen Europas und Americas einführen,' wenn er ihn auch um die Hälfte wohlfeiler, als die Compagnie, verkaufen könnte. In der lezten Zeit der Holländischen Compagnie war daher der Thee noch ebenso wohlfeil, wenn nicht noch wohlfeiler, als in irgend einem andern Lande; aber doch kam es den Staatsmännern der vereinigten Provinzen nie in den Sinn, ihr das Monopol bes Verkaufs im Innern des Landes zu gewähren. Wenn irgend etwas die öffentliche Meinung für unsere Com pagnie wieder gewinnen tönnte, so wäre es das, wenn sie nach dem Beispiel Hollands die. freie Ein

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fuhr des zu Hamburg, New York und in an= dern Hafen Europas eingekauften Thees gestattete. Wenn sie, nach der Meinung ihrer Apologeten, den Thee ebenso wohlfeit verkaufen kann, so ist es klar, daß sie von dieser Concurrenz Nichts zu befürchten hat.

Eine Beit lang, vor Erneuerung des Freibriefs unter Cromwell, im Jahre 1657, war dieser Handel schon gänzlich frei. Die Privatkaufleute betrieben dies fen Handel, wie man voraussehen konnte, mit einer Thätigkeit, einer Sparsamkeit und einem Erfolg, der durch das Monopol nie aufgewogen werden kann. In einer kleinen im Jahre 1680 erschienenen Abhandlung, deren Verfasser unbestreitbar ́ sehr verstån.” dig und wohl unterrichtet war, wird gesagt, daß, so lange die Handelsfreiheit beständen habe die Erzeugniffe Indiene in solcher Menge nach England ge= bracht und zu so niedrigen Preisen verkauft worden wären, daß nicht allein die Englischen Märkte hin länglich damit versehen, sondern daß sie auch nach Amsterdam ausgeführt wurden, und ein Sinken der Actien der Holländischen Compagnie herbeigeführt hatten, so daß sie sich genöthigt gesehen, die Waaren wohlfeiler abzulassen.

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