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Schönheit, bet Loch von Dattingston ) mit seizs

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nem blauen, klaren Wasser, beffen Ufer mit einem frischen, sammtnèn Rasen geschmückt ist, und ends lich die Aussicht auf jene Hügelkette von Arthur,12) an welche Edinburgs Bewohner eine stolze Erinnerung des Ruhms knüpfen, alle die verschiedenen Naturs gaben, die den Schottischen: Landschaften einen so wilden Reiz gewähren, find fm geheiligten Aufent= halt von Holyrood vereinigt.

Kaum bringt man jedoch ins Innere, so bes mächtigt sich der Brust ein trauriges Gefühl. · Alles, was einen umgiebt, trägt das Gepräge der Sorglosigkeit, der gänzlichen Verlässenheit, verarmter Größe, unvermeidlichen Verfalls, und unwillkürlich wird man an die alte Unabhängigkeit Schottlands erinnert; man wird erinnert an den Glanz, mit dem feine Monarchen ehemals strahlten, und an Schotta tands jesigen Zustand, an seine unterdrückte: Stel tung und an die Lehnbarkeit, in der es ewig ́seufzen wird. Unreinlichkeit ist in Holyrood zu Hause, und überall fällt der Blick auf abstoßende Gegenstände.

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1) Ein zwischen Bergen eingeschloffener See.
2) Diese Hügelkette beherrscht Edinburg.

Die Häuser, in denen" ehemals Ritter, Hofleute, vornehme. Damen wohnten, find zerfallen in Ruis nen, und die Stürme der Zeit haben sich mit der Unwissenheit der frühern Architecten verschworen, um diese Wohnungen heutiges Tags so unbequem wie möglich, und dem Auge widerlich zu machen. Bor dem Schlosse selbst in einer Entfernung von hundert Fuß erhebt sich eine Gruppe niedriger, schwarzer Hütten, die, alle baufällig und zerfallen; nur von höla; zernen Stügen gehalten werden, und die so eng an cinander gepreßt sind, als ob dem Baumeister der Raum gemangelt hätte. Licht dringt in dieselben'. durch so enge Fenster, daß es sich darin wohnen. muß, wie in einem Gefängniß. Diese traurigen: Hütten sind von der Vorstadt Canongate nur durch einen gepflasterten Damm getrennt, welcher die Des marcationslinie ist, auf der noch vor kurzer Zeit das Kreuz des geheiligten Ordens aufgepflanzt war, zum Zeichen der Grenze der privilegirten Gemeinde. So bald der Schuldner diesen Damm übersprungen hat, so hat er seine Schulden bezahlt und ist frei; geht er jedoch wieder zurück, so wird er wieder Bürger der gefeßmäßigen Gesellschaft, und kann gefänglich eingezogen werden.

Ein von dem Schloßhauptmann *) ernannter. Amtmann 2 hålt alle Montage Gericht. Bon ihm allein und feiner Billigkeit hången die 500 Einst wohner des Ortes ab. Alle Processe, mit Aus-i nahme berer, die außerhalb des Bezirkes begonnen haben, müssen vor ihm geführt werden. Er verrich tet die Functionen eines Friedensrichters, richtet über die Criminalfälle, steht dem Affisengericht vor, und verwaltet die Polizei. Er kann des Schuldigen Gús Güter mit Beschlag belegen, oder ihn zur Gefängnißs Strafe verurtheilen. Das Gefängniß ist ein finsterer Kerker in einer Gothischen Abtei. Wenn im Schußort selbst mit einem dortigen Einwohner eine Schuld contrahirt wird, so ist sie strafbar; jedoch nur beeAmtmann hat das Recht, die Strafe zu vollziehen.

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Der Schuldner, der hier ein Asyl sucht, muß sich in das große Buch des Amtmanns einschreibenLaffen. Ein Mann ist damit beauftragt, die Nas men der Flüchtlinge zu erfragen, und hat zum Bús reau und Wohnung eine Art Grotte, die #nahe

1) Dieß Amt ist erblich.

2) Diefe Contons Gerichtsbarkeit waltet in Schettland noch ob.

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an der Barriere liegt. Jeber Schulbner zahlt: "zwans zig Schilling, für welche er freies Geleit, oder einen Pak bekommt, der ihm Schuß gegen alle: Gläubiger zusichert, die ihn wegen Schulden verfolgen, die er vor seinem Eintritt ins Asyl contrahirt. hat. S0 lange er bort wohnen bleibt, braucht das Certificat nicht erneuert zu werden; sobald er aber vierzehn Lage abwesend ist, wird dieß Certificat nichtig, und verliert alles Gewicht. Im leßtern Fall kann er sich ein zweites freies Geleit kaufen; aber das ist dann auch das leßte, welches ihm zugestanden wird. Da die Flüchtlinge fo: ganz ungehindert ein - und außge= hen können, so find jene Vorschriften, die die traurige Wirkung dieser barbarischen Gewohnheit unschädlich zu machen bestimmt sind, wirklich sehr schwer auszú> führen. Oft `reist der Schuldner joden › man, în - deit Hütten von Holyrood wähnt, und den feine. Gläu biger deßwegen nicht mehr verfolgen, 1 ganz- ruhig ́in einem entfernten Theil von England, oder Schottland herum. Staatsschuldner, muthwillige Bankerottirer und Spieler haben keinen Anspruch auf dieß Privis legium. Sobald ein Schuldner? Vorbereitungen zur Flucht trifft, oder einen Plaß auf einem Schiffe ges miethet hat, so verfällt er, wenn ihm dieß bewiesen

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werden kann 195 der Justig ânheim, wenn nicht Caur tion für ihn gestellt wird. Die Einwohner dieses Helligthums können von jedem Gerichtshofzu Beugen genommen werden, und bei dieser Gelegen heit wird ihnen auf eine gewisse Anzahl Lage freies Geleit zugestanden. Von Sonnabend Abend an bis zum Sonntag Abend, haben die Schuldner : das Recht, ihren Aufenthaltsort: zu verlassen, und sie brauchen dann keinen Gerichtsdiener zu fürchten. Das Gesch ihrer kleinen Republik macht sie nur auf sechs Lage in der Woche verbindlich.

Sobald ein Schuldner sich nach Holyrood ges flüchtet hat, wird er als einfacher Bankerottirer bes trachtet, und auf keinem, der das Privilegium jence Immunitát / benüßt, ruht eine gesehliche Infamie, Wie hoch fich auch immer seine Schulden belaufen mögen, man hat keine Hülfsmittel gegen ihn. Die locale Obrigkeit betrachtet ihn, wie einen Einwoh ner eines fremden Landes; er verheirathet sich, stirbt, ohne daß sein Name in die Kirchenbücher eingetragen wird. Für die Welt ist er tödt.

Diese Sitte sheint nun zwar eine vortreffliche Lockspeise für dergleichen schlechte Schuldner zu seyn; aber dennoch ist das Uspl sehr schwach bevölkert.

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