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nach der mächtigen Bes

die königliche Initiative der Geseze aus, und verordnete die Eintheilung der Volksrepräsentanten in zwei Kame mern. Diese Verfassung bestand, — mit Ausnahme der hundert Tage, während welcher Napoleon im Jahre 1815 wieder an die Spiße der Regierung trat, und die vierte Verfassung, doch mit einer Zusaßacte vom 22. April 1815, herstellte, — bis in den Juli 1850, obe gleich viele ihrer Grundbestimmungen durch die Wills kühr der Minister Ludwigs XVIII. und Karls X. bald. beschränkt, bald verändert, bald in der Wirklichkeit nicht vollzogen wurden, bis wegung Frankreichs vom 27 ·29. Juli 1830, welche; die Thronentsagung Karls X. zur Folge hatte, - jus gleich mit der Thronbesteigung des Herzogs von Orleans (Ludwig Philipps) am 8. August 1830 die fiebente Verfaffung erschien, welche zwar die Hauptgrundlas gen der Charte Ludwigs 18 beibehielt, doch mehrere wesentliche Bestimmungen derselben (namentlich den octroirten Character derselben, die Aufstellung der katholischen Religion als Staatsreligion:u. f. w.) vers ánderte, und durch neue Gewährleistungen für die burs gerliche Freiheit erweiterte.

So hat Frankreich in einem Zeitabschnitte von 59 Jahren den Cyclus der möglichen conftitutionellen Fors men durchlaufen; zuerst eine Verfassung mit einer sehr beschränkten Macht des Regenten; dann eine wild des mocratische im Jahre 1793, unausführbar, wie jede exs treme Maßregel; darauf eine gemäßigte democratische

Verfassung im Jahre 1795, unhaltbar für die Dauer," weil sie zunächst auf der Theorie der ftrengen Theilungder drei Gewalten (der sogenannten trias politica) bes ruhete, und viel zu wenig auf die Praxis im Staatss leben und auf die Ergebnisse der Geschichte Rücksicht nahm; weiter diz, bereits auf monarchische Formen mit einem schwachen democratischen Busaße bereche. nete, Verfassung vom Jahre 1799; sodann die verune glückte, monarchisch aristocratisch) democratische, Verfassung des Senats vom April 1814; darauf die octroirte Charte Ludwigs XVIII. vom Juni 1814; und nun, feit dem August 1850, die Revision dieser Charte, aufgestellt und "`angenommen ' nach der Form eines Vertrages zwischen dem Könige und den Mits gliedern der beiden Kammern. Kein Menschenwerk, am wenigsten ein solches, das während einer gro ßen politischen Bewegung ins Leben tritt, ist frei von einzelnen Mängeln; allein abgesehen von diesen kann man bei einer auch nur flüchtigen Vergleichung des Inhalts der genannten sieben Verfassungen es nicht

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1) Daß aristocratische Princip_trat ganz unverhohlen hervor in der darin ausgesprochenen Erblichkeit der Pairs ** würde, die von der Lebens länglichkeit genau unterschieden werden muß. Nur die legte gehört zu dem erhaltenden Princip der Staaten, das bei dem vor herrschenden democratischen Elemente ftetem Wechsel, 'bei der patricifchen Erblichkeit hingegen der bare bigen Ausartung und Verattung unterliegt.

verkennen, daß die im August 1880 residirte: Charte wesentliche Worldge vor allen ihren Vorgängern bes hauptet.

Befremden konnte es übrigens nicht, daß, als die französische Revolution, im Laufe des Coalitionskrieged, ihre Grenzen überschritt, das constitutionelle Princip auch in die Mitte aller von den Franzosen eroberten, besiegten, und zum Theile an neue Fürsten vertheilten, Länder kam. Doch war der politische Char rakter der, von Frankreich auf das Ausland übergetras genen, conftitutionellen Formen jedesmal abhängig von der, in derselben Zeit in Frankreich vorherrschenden, conftitutionellen Farbe. Alle Constitutionen, welche uns ter französischem Einflusse von 1793 bis 1799 in den Niederlanden, in Italien und in der Schweit versucht wurden, beruhten auf der rein demokratischen Unterlage. Die Conftitutionen außerhalb Frankreichs aber seit 1799, sowohl in den Niederlanden, als in Italien und der Schweiz, tragen zwar Anfangs noch ben gemischten Charakter des monarchisch- demokras tischen Princips (wenn gleich, in den ersten Jahren, die Regenten dieser Staaten noch nicht den monarchis schen Namen führten, und namentlich bei der föderatis ven Gestaltung der Schweiz im Februar 1803 das der mokratische Princip mit dem, in den meisten Cantonen votgefundenen, aristokratischen Princip zu Einem Gans sen verschmolzen ward), gingen aber seit dem Jahre

18047 nach - Napoleons Kaiserwürde, zur Form einer conftitutionellen Monarchie, mit einem Zufake von Stellvertretung des Volks, über.

Der vormalige Freistaat der Niederlande erhielt, nach dem Vordringen der Franzosen und nach der Flucht des Erbstatthalters im Januar 1795, am 23. April 1798) unter dem Einflusse des französischen Gesandten Lacroix, cine. Verfassung auf die Unterlage der Volk 6 s fouverainetåt. Der Vollziehungsrath (Staatsbes wind) follte aus fünf Personen bestehen, und die Volkss vertretung in wei Kammern sich theilen. Diese Verfassung ward aber am 16. October 1801 mit einer zweiten vertauscht, die der vierten Verfassung Frankreichs nachgebildet war, welche den General Bos naparte mit großen Regierungsrechten als ersten Cons ful an die Spike Frankreichs gestellt batte. Der in der ersten niederländischen Verfassung ausgesprochene Grundfah der Volksfouverainetät ward weggelassen; die Zahl der Volksvertreter nun gefeßgebender Körper genannt auf 35 gefeßt, und die vollziehende Ges walt, zugleich mit der Initiative der Geseze, einem Staatsbewind von 12 Personen übertragen, aus welchem jährlich ein Mitglied austreten sollte. Doch auch diese Verfassung mußte einer dritten vom 15. Márt 1805 weichen, in welcher Napoleon batte im Jahre

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1804 die kaiserliche Würde angenommen

an die

Stelle des Staatsbewinds ein Rathspensionår beis

nah mit monarchischen Rechten trat, und der gefeßgebende nun: hochmögende Repräsentanten

Körper genannt

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auf 19 Individuen zurückgebracht ward. Sie ward aber bereits am 7. August 1806 von einer vierten Verfassung verdrängt, deren politischer Chas racter monarchisch repräsentativ war, nachdem am 24. Mai 1806 Napoleons jüngerer Bruder, Ludwig zum Könige von Holland ernannt, und von dies fem die neue Verfassung unterzeichnet worden war. Sie war eine der beffern aus der Napoleonischen Zeit; fie sprach sogar dem gefeßgebenden Körper, gebildet aus 38 Individuen, zugleich mit dem Könige, die Initiative der Gefeße zu. Als aber Napoleon am 9. Juli 1810 das Königreich Holland Frankreich einverleibte, erlosch diese vierte holländische Verfassung, und die vierte französ fische vom Jahre 1799 galt, mit ibren spåtern Modifis cationen, nun auch für Holland, bis, nach der Völkerschlacht bei Leipzig, die Befreiung und Trennung Hols lands von Frankreich erfolgte. Der. Prinz von Oras nien, Sohn des vormaligen Erbftatthalters, und von den Niederländern am 1. December, 1813 als fo u vez rainer Fürst anerkannt, nab bereits am 2. December das Versprechen einer neuen zeitgemäßen. Verfassung. Den Entwurf derselben ließ er am 28. März 1814 dem zusammenberufenen Ausschusse der Repräsentanten (den Rotabeln) der niederländischen Provinzen zur Beras thung vorlegen, damit auf dem Wege des Vers trages das neue Grundgeset ins öffentliche Leben

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