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lich das cribrum pollinarium und farrinarium dem Plautus und Cato (A. 32) bekannt sind.

Insbesondere aber der Weizen, welcher bei den Frumentationen dem Volke gespendet wurde, war, wenigstens zu Hadrians Zeit siligo, wie zu entnehmen ist aus

Iul. 3 Dig. (D. III, 5, 30): quendam ad siliginem emendam curatorem decreto ordinis constitutum; siliginis, quae in pub

licum emta erat,

da diese Stelle, wenngleich auf municipale Einrichtungen bezüglich, doch einen Rückschluss auf die entsprechenden fiscalischen Ordnungen gestattet 47. Als sodann in der zweiten Hälfte des zweiten bis zur ersten Hälfte des dritten Jahrhunderts die Brodvertheilung an Stelle der Getraidevertheilung trat, so war es nun panis plebeius, der zur Vertheilung gelangte 48: es empting der Einzelne monatlich 23 unciae und zwar unentgeldiich, bis dann Aurelian im J. 273 panis siligineus zur unentgeldlichen Vertheilung brachte und zwar, 1 uncia zulegend, im Gewicht von 2 librae 49. Allein zu Ausgang des dritten oder zu Beginn des vierten Jahrh. kehrte man zur früheren Praxis zurück: man vertheilte wiederum panis plebeius (A. 38) und zwar 20 Brode zu je 2/2 uncia, somit im Gesammtgewicht von 50 unciae (41% librae), die jedoch nicht mehr unentgeldlich, sondern lediglich zu ermässigtem Preise abgegeben wurden 50. Dies ward sodann abgeändert von Valent. im C. Th. XIV, 17, 5 (369); derselbe substituirte dem panis plebeius den mundus, setzte aber das Deputat herab auf 6 panes zu sechs unciae, somit im Gesammtgewicht von 36 unciae (3 librae), dieses aber wiederum unentgeldlich abgebend. Sehr bald wurde aber das Quantum um 1 uncia reducirt, die indess im J. 394 wieder zugelegt ward 51, worauf dann

47 Hirschfeld im Philologus XXIX, 84. Vgl. zum Nachstehenden denselben S. 20 fg. 44. Krakauer, Verpflegungswesen der Stadt Rom 43 fg. Gothofr. im C. Th. ed. Ritter V, 272 fg. 276. 288. Salmas. in Hist. Aug. script. 373 fg.

48 Schol. in Pers. III, 111: panem non deliciosius cribro discussum, sed plebeium, de populi annona id est fiscalem.

49 Vopisc. Aur. 35. 47.

50 Valent. im C. Th. XIV. 17, 5. vergl. Valent. et Val. das. XIV, 15, 1.

51 Symm. Ep. II, 76: unicam panis malitiose et temere restitutam spontanea voluntas populi redegit in copia conditoram. Der Brief fällt in das Consulat des älteren Flavian, somit in das J. 394: Clason in Heidelberger Jahrb. LXV, 542.

Arcad. et Hon. im C. Th. XIV, 19, 1 (398) abermals den Verkauf zu reducirtem Preise: um einen Denar 52 per Unze einführten. Und zwar wird jenes Brod besonders bezeichnet bald als panis fiscalis, bald als gradilis 53.

Entsprechende Wandelungen vollzogen sich aber auch bezüglich des Militärbrodes: dieses, von Plin. H. N. XVIII, 7, 67 und Vopisc. Aur. 9, 6 panis militaris genannt, war von vornherein zweifelsohne panis plebeius. Bereits unter Valerian (253–260) werden jedoch nach Vopisc. cit. zwei Sorten von panis militaris vertheilt: theils panes mundi, theils panes castrenses d. h. plebeii.

Im Allgemeinen endlich ist in das Auge zu fassen, dass das Brod der Alten dem unsrigen durchaus unähnlich ist in Bezug auf das specifische Gewicht, somit bezüglich seiner Dichtigkeit: es sank im Wasser unter, und war nun in Folge dessen weit schwerer verdaulich, als das unsrige. Denn allerdings zwar hatten die Griechen und Römer von den Parthern die Kunst erlernt, ein Brod herzustellen, welches porös und specifisch leichter war, als das Wasser: der άotos ντós, panis aquaticus oder Parthicus: indem man das Mehl im Wasser auswusch; allein indem so der Kleber verloren ging, so verlor dieses Brod an Nahrungskraft, was es an Verdaulichkeit gewann 54. Immerhin aber war dieses Brod nicht tägliches Nahrungsmittel, als vielmehr Krankenkost.

Leipzig, Juli 1875.

Moritz Voigt.

52 Uno nummo sagt das Gesetz; vgl. Hultsch, Metrologie 252 fg., wonach 1 Denar ungefähr gleich / Groschen.

53 Panis fiscalis: Schol. in Pers. III, 111. Arc. et Hon. im C. Th. XIV, 19, 1. und hier zugleich auch als Ostiensis. Panis gradilis, benannt daher, dass es von Tribünen herab vertheilt ward, zu denen Stufen hinaufführten: Valent. et Val. im C. Th. XIV, 17, 2. 3. 4. 6. vgl. Gothofr. das. V, 267. Salmas. zu Vop. Aur. 35. Rich, illustr. Wörterbuch 443. Panis dispensatorius steht im Schol. Cruq. in Hor. Ep. II, 1, 123.

54 Gal. de al. fac. I, 5 t. VI, 494. Oribas. Coll. I, 8, 3. IV, 11 (wonach das Brod selbst gekocht ward); Plin. H. N. XVIII, 11, 105; vgl. Daremberg zu Oribas. I, 562 fg.

Miscellen.

Antiquarisches.

Scenisches za Plautus' Poenulus prol. 17 ff.

Scortum éxoletum né quod in proscaénio
Sedeát, neu lictor vérbum aut virgae múttiant,
Neu díssignator praéter os obámbulet,

20 Neu séssum ducat, dum hístrio in scaená siet:

u. s. w.: wo in V. 17 né quod Ritschl Parerg. Pl. p. 211 (auch cod. Par.), ne quis Vet., Vat., Princ., neq' Dec., nequid Lips.

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Eine neue Erklärung der ersten dunklen Worte dieser Stelle hat kürzlich Otto Benndorf in seinen vortrefflichen, ebenso gründlichen wie lichtvollen Forschungen Beiträge zur Kenntniss des attischen Theaters' (Wien b. Gerold 1875 Oesterr. Gymn.Ztschr. 1875 p. 9 ff. 83 ff.) S. 31 ff. versucht.

Die Stelle handelt von den Störungen, die bei Theatervorstellungen von Seiten des Publicums stattzufinden pflegen. Der Prolog zählt ein langes Register solcher Ungehörigkeiten auf, die er sich für die bevorstehende Aufführung des Poenulus verbittet. Obenan steht das Verbot

scortum exoletum ne quod in proscaenio sedeat (so Ritschl). Wie kommt ein scortum auf das Proscaenium? Ritter meinte, proscaenium bedeute den Vordergrund der Theatersitze, was dem Sprachgebrauche durchaus zuwider ist. Auch dass unter 'proscaenium' hier Fortsetzungen der Sitzstufen auf die Bühne zu verstehen, wie sich unter andern in dem Theater von Pompei finden, ist nicht einleuchtend. Ebenso helfen die Conjecturen ne qua pro proscaenio sedeat, ne qua sub proscaenio sedeat der Stelle nicht völlig auf. Die Ansicht Wieselers endlich, in proscaenio sei bildlich zu nehmen für in conspectu omnium' ist, wie Benndorf überzeugend nachweist, schon deshalb nicht annehmbar, weil hier vom Theater im eigentlichen Sinne des Wortes die Rede ist. Benndorf führt das scortum aus dem Zuschauerraume, wo es die bisherigen Erklärer sich gedacht hatten, auf die Bühne zurück, wohin es das Wort proscaenium verweist. Um eine klare Vorstellung

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Rhein. Mus. f. Philol. N. F. XXXI.

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von der Sache zu verschaffen, nimmt er die Stelle aus dem Briefe Alkiphrons zu Hülfe, in welchem erzählt wird, wie Glykera ihren Menander in das Bühnengebäude begleitet, ihm die Masken einrichtet, ihn ankleidet, dann v noоozηvíos hangend und bangend sein Spiel begleitet, bis lauter Beifall das Theater erfüllt und sie in glückseliger Mitfreude den Geliebten umarmt. Alciphr. epist. II. 4, 5 p. 65 der Epistolographi graeci ed. Hercher.: tí yào 'A9ñvai χωρὶς Μενάνδρου; τί δὲ Μένανδρος χωρὶς Γλυκέρας; ἥτις αὐτῷ καὶ τὰ προσωπεῖα διασκευάζω καὶ τὰς ἐσθῆτας ἐνδύω, καν τοῖς προσκηνίοις ἕστηκα τοὺς δακτύλους ἐμαυτῆς πιέζουσα καὶ τρέμουσα ἕως ἂν κροταλίσῃ τὸ θέατρον τότε νὴ τὴν Αρτεμιν ἀναψύχω καὶ περιβάλλουσα σὲ τὴν ἱερὰν τῶν δραμάτων ἐκείνην κεφαλὴν ἐναγκαλίζομαι. Daraus schliesst Benndorf mit vollem Rechte, wie ich glaube, auf die Gewohnheit, dass Schauspieler von ihren Geliebten auf der Bühne besucht wurden. Auch die Plautusstelle beziehe sich auf diese Gewohnheit und der Prolog hat daher gegründete Veranlassung zu verbieten, dass durch dergleichen Frauenbesuche in den Bühnenräumen die Aufführung des Stückes gestört werde.

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Ich halte diese Erklärung Benndorfs für durchaus richtig. Nur in einem Punkte bin ich nicht mit ihm einverstanden, in der näheren Bestimmung des Bühnenraums, wo sich Glykera aufgehalten. Zurückgehend auf die von Meineke und mir aufgestellte, von Wecklein wieder aufgenommene Grundbedeutung von προσκήνιον erklärt er προσκήνιον als die vor dem steinernen Bühnengebäude befindliche gemalte Dekoration, welche zum Zurückschieben nach beiden Seiten (scaena ductilis) eingerichtet und aus verschiedenen scenischen Gründen in gewisser Entfernung von den vorspringenden Architekturtheilen der Bühnenwand angebracht war. Für die vielfachen Spielbedürfnisse eines Festtages mussten sie, wie unsere Coulissen, in mehrfachen Reihen hinter einander stehn -: daher der auch sonst vorkommende Plural noоoxýva - und in diesen Reihen stehend', also hinter den Coulissen und zwar hinter der Hauptcoulissenwand habe man sich wie die Glykera des Menander, so das scortum bei Plautus zu denken.

Dabei scheint einmal übersehen, dass bei der Einfachheit des attischen Decorationswesens an mehrere hintereinander stehende Decorationswände, d. h. an eine Reihe hintereinander stehender scaenae ductiles, nicht zu denken, mithin der Pluralis nооσzýva in diesem Sinne schwerlich gerechtfertigt ist; dann aber auch, und das ist in meinen Augen entscheidender, dass an diesem Platze, hinter der das Bühnengebäude verdeckenden Hauptdecorationswand und von dieser selbst gedeckt, also jedenfalls im Rücken des Schauspielers, weder Glykera das Spiel des Menander hätte begleiten, noch, worauf es hier ankommt, ein scortum die Schauspieler auf der Bühne in irgend einer Weise hätte stören können. Die Warnung des Prologes wäre also ganz überflüssig.

Ich bin noch immer der Meinung, dass in der Alkiphronstelle κὰν τοῖς προσκηνίοις mit Meineke in κὰν τοῖς παρασκηνί ois zu verbessern ist und getreu der an anderen Stellen von mir

begründeten Auffassung der Paraskenia, welche die Räume zur Seite der Bühne bezeichnen, nehme ich an, dass Glykera dort zwischen den Seitendecorationen (scaena mobilis, negiaxTo) und der Hauptdecorationswand (scaena ductilis) sich befunden habe, so dass sie ebenso den Menander sehen wie von diesem gesehen werden konnte. Demzufolge und in der Ueberzeugung, dass die Situation, die Plautus vor Augen hat, ganz dieselbe ist, wie die von Alkiphron geschilderte, glaube ich dass das scortum in einem Seitenraume der Bühne zu denken ist, von wo aus sie allerdings die Schauspieler und die Darstellung zu stören vermochte, und würde deshalb, wenn nicht die Prosodie hinderlich in den Weg träte, am liebsten vorschlagen auch an unsrer Stelle in proscaenio zu ändern in in parascaenio, d. i. auf einer Seite des offenen Bühnenraumes. Allein es bedarf dieser Aenderung nicht, wenn wir erwägen, dass in der später geläufigsten Bedeutung proscaenium den ganzen Raum vor der Skenewand, die ganze Bühne bedeutet, mithin die Seitenräume der Bühne (лaoαozýva) mit umfasst, dass also sehr wohl von Jemand gesagt werden konnte, er halte sich in proscaenio auf, wenn er auf einer der beiden Seiten desselben (v пɑɑoxηvíοıç) seinen Platz hat.

Man wird mir hoffentlich nicht einwenden, dass ja mit eben demselben Rechte in der Stelle des Alkiphron v noоoxηvios beibehalten werden könne und die Aenderung in v nagaoxηvios überflüssig sei. In der Stelle des Alkiphron ist es vor allen Dingen der Pluralis, welcher Anstoss erregt. Der Pluralis der Seitenräume (лagaozýva) bedarf keiner Rechtfertigung, es giebt deren minde stens zwei, rechts und links, und jeder einzelnę kann лaqασxývov genannt werden. Allein der Raum vor der Hauptbühnenwand (лooozýmov) ist ein Ganzes, demnach kann von Niemand gesagt werden, dass er sich v noooxnvios aufgehalten habe, wenn er an irgend einer Stelle, sei es in der Mitte, sei es an einer der beiden Seiten des Bühnenraumes sich befunden. Der Plural von proscaenium lässt sich nur dann anwenden, wenn von der Bühne mehrerer Theater die Rede ist, wie Plut. vita Lycurgi VI. лооσκήνια θεάτρων erwähnt werden.

Ich fasse schliesslich meine Ansicht so zusammen: An der Plautusstelle, wie sie Ritschl liest, ist nichts zu ändern. Proscaenium ist in der geläufigen Bedeutung zu fassen, in welcher es den ganzen Raum vor der Skene d. i. vor der Hauptdecorationswand bezeichnet, begreift also zugleich die Seitenräume (лaqaσxýva) in sich, in welchen die Seitendecorationen (nɛgiaxto) angebracht sind.

Von diesen Seitenräumen zwischen den Seitencoulissen und der Hauptbühnenwand, von welchen man die offne Bühne sehen und von dort aus gesehen werden konnte, ist die Rede, wenn der Prolog die störende Anwesenheit eines scortum entfernt wünscht.

Sollten nicht auf diese Weise sprachlich und sachlich alle Schwierigkeiten beseitigt sein, welche die Erklärung der Stelle darbietet? Julius Sommerbrodt.

Breslau, 22. October 1875.

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