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ehrfurchtgebietende Erinnerungen der Vorzeit ins Gedächtniß zurück ruft. Die Verhältnisse zu den meisten überseeischen Staaten regeln sich; Hayti kauft die bereits besessene Freiheit um einen Lösepreis, der seine Staatskräfte übersteigt, von der Legitimitât ab, und leistet damit dem monarchischen Princip eine feierliche Huldigung. Der große Diplomat des Liberalismus, George Canning, kommt über den Canal, um mit dem großen Rechenkünstler des Monarchismus Rücks sprache über die Politik gegen die neuen Staaten über dem Weltmeere zu halten u. s. w.".

Die zweite Stelle (S. 108), die Ref. der zweiten Lieferung entlehnt, zeige zugleich, wie der Verf. die neueste Geschichte Amerik a's zu behandeln gedenkt. ̈„Drei Hauptpartieen der Geschichte Amerika's während der neuesten Periode werden von uns, in einem zur Geschichte Europa's verhältnißmäßigen Blåttèrraume, zu beschreiben seyn: erst die vereinigten Staaten, von der Verbrennung der Stadt Washington durch die civilisirten Englånder bis zur Anerkennung des tyrannischen Usurpators Dom Miguel, und bis zum Kampfe zwischen Süd und Nord über die Skla⭑ venfrage und den Tarif durch das freieste Volk der Welt, mit seinen Präsidenten und Staatsmännern Monroe, Adams und Jackson; sodann der große südamerikanische Freis heitskrieg und die Bürgerzwiste der neuen Republiken Columbia, Mejico, Chili, Peru, Bolivia und Buenos-Ayres, welche das spanische Joch abgeworfen ; nebenbei Brasilien mit seiner Revolution; Montevis deo, von ihm, wie von Buenos-Ayres, endlich emanci pirt, und Paraguay, die alte Jesuitencolonie, jezt untereinem militärisch- demo - theokratischen Dictator; unter den

Månnern dieser großen Begebenheiten, Bolivar, San, Martin, Paez, Bermudez, Santander, Sucre, Artigas, Ribadavia, Quiroga, Iturbide, Vitz toria, Guerrero, Pedrazza, Bustamente, Sant anna, Dom Pedro und Francia die hervorstechendften Namen."

Die Leser der Jahrbücher" ermessen aus diesen Stellen, daß die Darstellung des Verfs. den Charakter eines frischen Lebens und einer kråftigen Auffassung der geschichtlichen Personen und Thatsachen trågt. Ueber die Fortsetzung wird Ref. in der Folge berichten.

Allgemeine Erdbeschreibung für Schulen, ein. Leitfaden für Lehrer und Lernende, von Karl Friedrich Vollrath Hoffmann. Stuttgart, Karl Hoffmann, 1833. VIII und 254 S. gr. 8. (12 gr.)

Für das Talent des Verfs., die Erdbeschreibung in einem geistreichen, ansprechenden Umrisse darzustellen, spricht der sehr günstige Erfolg der ersten Auflage seines größern Werkes: Die Erde und ihre Bewohner, ein Lehrund Lesebuch für Schule und Haus," die 14 Tage nach ihrem Erscheinen vergriffen war, so daß die zweite Auflage der ersten noch in demselben Jahre folgen mußte. Unter so erwünschten Verhältnissen konnte es nicht befremden, daß dem Verf. der Wunsch zukam, er möge aus dem größern Werke einen Auszug geben, welchen der Schüler als Lehrbuch, der Lehrer als Leitfaden benuhen könnte; während das größere Werk, nach seiner Erweiterung in der neuen Aufs lage, dem Lehrer und denen, die sich selbst belehren wollen, ein Handbuch seyn sollte. - So entstand das vorliegende

Buch; ein brauchbares Compendium für den Unterricht, dem die physikalische Beschaffenheit und Gestalt des Erdbodens durchgehends zum Grunde liegt.

Ref. muß auf die Mittheilung des allgemeinsten Aufrisses des Buches sich beschränken. In der ersten Abthei= lung handelt der Verf. von der Erde als Theil der Welt (das All, oder die Welt; das Sonnensystem; die Erde); in der zweiten von der Erde als Welt für: sich (Land, Wasser, Vertheilung von Land und Wasser, Luft, Naturerzeugnisse, Mineralreich, Pflanzenreich, Thierreich, Bewohner). Die dritte Abtheilung enthält die Bez schreibung der einzelnen Erdtheile: Europa (von S. 54 217), Asien, Afrika, Nordamerika, Südamerika, Australia. Es lag im Plane des Werkes, die außer europäischen Erdtheile kurz, Europa ausführlich zu behandeln, und zwar der politischen Darstellung der einzelnen europäischen Lånder vorausgehend — zuvörderst eine Uebersicht der gesammten Gebirge, Vorgebirge, Halbinseln, Inseln, Gewässer, Stromlången, Seen, Klima, Naturerzeugnisse und Bewohner Europa's, so wie eine Uebersicht über die Größe und Bevölkerung der Staaten, und der vorzüglichften Städte dieses Erdtheils.

Zu diesem Lehrbuche gehört ein Atlas für Schulen und zum Selbstunterrichte (in Querfolio), bearbeitet von K. Fr. Vollr. Hoffmann, von welchem die erste, dem Ref. vorliegende, Lieferung 8 Karten in schönem Stiche ent hålt: die östliche und westliche Halbkugel; Afrika; Asia; Europa; Südamerika; Australia; Bayern, Würtemberg und Baden. Der billige Preis dieses ersten Hefts ist 1 Thlr. 6 Gr. .

Inwieweit ist die Kirche ein Rechtssubject?

Vom Domherrn, Ritter, Professor D. Günther, Ordinarius der Juristenfacultät zu Leipzig.

So viel auch über das Verhältniß der Kirche zum Staate gesprochen, geschrieben und geftritten worden ist; so wenig ist es doch bis jest gelungen, ein sicheres, und von allen Seiten anerkanntes, Ergebniß aus diesen Erörterungen zú gewinnen. Es wird auch künftig nicht gewonnen werden, wenn man sich nicht zuvor erst über gewisse Vorfragen vereinigt, welche vor allen Dingen beantwortet seyn müssen, sobald es möglich werden soll, die Stellung der Staates zur Kirche und der Kirche zum Staate richtig aufzufassen und zu beurtheilen. Eine der wichtigsten jener Fragen ist in der Ueberschrift dieses, zu einer kurzen Erörterung ders selben bestimmten, Aufsages ausgesprochen.

Man ist bisher ausgegangen von der Grundansicht, daß die Kirche, ihrer Natur nach, eine Gesellschaft sey, daß sie also nothwendig auch Gesellschaftsrechte haben müsse. Dieser Sah ist so allgemein angenommen, und die dagegen hin und wieder vorgebrachten Bedenken sind so gånzlich unbeachtet geblieben, daß wir fast fürchten, man werde uns der Paradorie beschuldigen, wenn wir seine Richtigkeit, wenigstens seine Allgemeingültigkeit, bezweifeln. Indessen geht der Weg zur Wahrheit doch immer nur durch das Ge= biet des Zweifels, und gar oft dringt sich uns im Leben Jahrb. 6r Jahrg. IX.

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und in der Wissenschaft die Ueberzeugung auf, daß tausendmal ausgesprochene, und seit Jahrhunderten für wahr ge= haltene, Behauptungen wo nicht völlig unrichtig sind, doch einer nåhern Bestimmung und Begrenzung bedürfen, um fernerhin als wahr gelten zu können.

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Will man untersuchen, ob die Kirche eine Gesell schaft sey; so muß man vor allen Dingen feststellen, was unter,Gesellschaft,“ und was unter „Kirche“ ver: standen werden solle.

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Gesellschaft nennt man im gemeinen Leben jede Mehrzahl von Menschen, die gleichzeitig, oft in einer ges wissen Wechselwirkung, oft selbst ohne eine solche, für einen und denselben Zweck thätig sind, ja bisweilen versteht man unter jenem Ausdrucke überhaupt nur eine Versammlung. Sehr verschieden von dieser populairen Bedeutung ist die wissenschaftliche. Gewöhnlich wird Gesellschaft in diesem Sinne definirt, als ein Vertrag, der zwis schen mehrern Personen zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zweckes eingegangen worden ist. Unter 3 weck verstehen wir den Erfolg einer Handlung, insofern die Vorstellung def= selben den Bestimmungsgrund zur Handlung selbst ausmacht.

Ift obige Bestimmung des Begriffes einer Gesellschaft richtig, wie denn allerdings wohl kaum etwas dagegen einzuwenden seyn möchte; so ist es also keine Gesellschaft, wenn von mehrern Personen derselbe Zweck zwar gleichzeitig, aber nicht mit vereinten Kräften, sondern isolirt von jedem. Einzelnen mit den seinigen verfolgt wird; etwa wenn mèhrere Studirende in einem Hörsaale dem Vortrage des Leh

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