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Daran schliessen sich ähnliche Dinge, wie:

P. 130. Kwadogo la mala mi

P: 200. Nixen pogos

etc.

Hr. v. Köhne hält es für genügend, am Ende der Schrift unter der Ueberschrift: Verbesserungen einen Druckfehler p. 33. Zeile 2, von unten, und das Ereparnpooos p. 95. Z. 12, und p. 109, 7, 6. zu corrigiren, hingegen denselben Fehler p. 109. Z, 13, uncorrigirt zu lassen, jedoch dazu zu bemer ken: "Ausserdem sind bei einigen Griechischen Wörtern die Accente abgesprungen oder verstellt o).»

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Hiebei soll nicht unerwähnt bleiben, dass einige der neuen Bemerkungen Hrn. v. Köhnes das Wahre zu treffen scheinen, z. B. p. 31. die Beziehung einiger Münzen auf Apollo, p. 154. die Beziehung einer Darstellung auf den Heiligen Eugen, p. 186. die Erklärung der Münzen Romans I. und p. 193. Romans II., theilweise wohl auch das p. 170. Gesagte. Allein ich bekenne gern, dass mir die byzantinische Numismatik zu fern liegt, als dass ich mir ein sicheres Urtheil über die Deutung dieser Münzen zutrauen könnte und werde mich daher leicht von andern Gelehrten, wenn sie weitere Gegengründe vorbringen sollten, eines Bessern belehren lassen. In Betreff aber des im dritten Abschnitt über allgemeine Zustände und Begebenheiten des byzantinischen Reichs Vorgetragenen und der Methode der Forschung, worauf dies ruht, glaube ich mich, nachdem ich die Forschung in den übrigen Theilen charakterisirt habe, eines weiteren Eingehens um so eher enthalten zu können, als diejenigen, denen nicht unbekannt ist, was überhaupt zu historischer Forschung, und namentlich in jenem Gebiete gehört, selbst zu beurtheilen wissen werden, was hiernach von den dort vorgetragenen Erzählungen des Vf. zu halten sein wird.

Ich habe mich begnügt, eine Reihe von Thatsachen durch eine Reihe von Beispielen nachzuweisen, obgleich wohl jede

9) Die mit einem Sternchen versehenen Wörter erscheinen in der russischen Ausgabe in derselben Gestalt.

Seite zu weiteren Betrachtungen Anlass gegeben hätte. Allein schon das hier Zusammengestellte wird, wie ich glaube, den Leser in den Stand setzen, sich selbst ein Urtheil darüber zu bilden, welchen Standpunkt diese Schrift einnehme, wie sich dieser Standpunkt zu dem der heutigen Wissenschaft verhalte und ob demnach, und welchen wissenschaftlichen Werth diese Beiträge haben. Dieses Urtheil aber auszusprechen überlasse ich sehr gern jedem Urtheilsfähigen selbst.

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(Aus dem Bullet. hist.-phil. T. VII. No. 5, 6, 7 und 8.) 44

DIE ANSICHTEN DES DIKAEARCHOS ÜBER DEN URSPRUNG DER GESELLSCHAFT NEBST DER ERKLÄRUNG SEINES FRAGMENTS BEI STEPHANOS VON BYZANZ s. v. náτoα; von Professor Dr. MICHAEL KUTORHA. (Lu le 5 avril 1850.)

Untersuchungen über den ursprünglichen Zustand des Menschengeschlechts und über die Entstehung der gesellschaftlichen Verhältnisse haben schon die Philosophen des hellenischen Alterthums beschäftigt. So haben Plato, Aristoteles und Dikäarchos, jeder von seinem Standpunkte aus, diese Frage zu erörtern gesucht, und die Analyse ihrer Ansichten über diesen Gegenstand ist, obgleich sie sich als Resultate einseitiger Richtungen beurkunden, noch für den heutigen Forscher von Wichtigkeit. Der Mangel an authentischen Nachrichten über die Urzustände des Menschengeschlechts, die erst in neuerer Zeit zu Tage gefördert sind und jetzt die Grundlage historischer Forschung bilden, und der Umstand, dass das vergleichende Geschichtsstudium, das heut zu Tage die glänzendsten Erfolge zu Wege bringt, jenen ersten Forschern vollkommen abging, das waren die Ursachen dieser Einseitigkeit, die sich auf analytische Deductionen beschränken musste, bei welchen die damaligen Zustände und Staatsverhältnisse den Ausgangspunkt bildeten, damit man von da auf die patriarchalische Gesellschaft zurückgehen konnte. Eine genaue Betrachtung der obengenannten Schriftsteller muss uns überzeugen, dass sie ihr Ziel verfehlt haben; ihre abstrahirende Methode konnte, weil sie

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von keiner rein historischen Grundlage ausging, auch keine befriedigenden Ergebnisse liefern.

So stellt Plato im zweiten Buche seiner Пolutɛía 1) das Bild eines idealen Staates auf, welchen er aus seiner Phantasie zusammengestellt, keineswegs der Wirklichkeit nachgebildet hat, und wir dürfen daher in seiner Darstellung eine genaue Ausführung unseres Gegenstandes nicht erwarten. Und wirklich ist es die Hülfsbedürftigkeit, dies einseitige Princip die er als alleinigen Grund der Geselligkeit aufstellt 2), während doch die Nothwendigkeit der geselligen Verbindung eher in der geistigen Richtung des Menschen, als eines vernünftigen Wesens, zu suchen wäre, um so mehr, da dieses Princip dem Menschen ausschliesslich eigen ist, während jene Nothwendigkeit ebenso gut bei den Thieren statt findet und sie daher ebenfalls zur Bildung einer Gesellschaft hätte veranlassen müssen.

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Einen ganz andern Weg schlägt Aristoteles ein, indem er sich entschieden von aller Erdichtung fern hält, und positive Kenntnisse die Grundlage seiner Forschungen bilden; Auch er behandelt in seinem Werke vom Staate die Frage über die Entstehung der staatlichen Gesellschaft und unterwirft zu diesem Zwecke die bestehenden Verfassungen einer genaueren Untersuchung. So findet er denn in den Republiken des Alterthums drei Bestandtheile: das Haus, olxía, das Dorf, und die Stadt, Tóλç. Diese drei Theile betrachtet er denn als die Basis des Staats und erkennt in denselben drei verschiedene Stufen, welche die menschliche Gesellschaft in ihrer Entwicklung durchläuft3). Der Vorzug dieser Theorie vor der Platonischen fällt in die Augen; und dennoch ist auch sie einseitig. Aristoteles hat offenbar nur die äussere Seite des Menschenlebens aufgefasst, er hat nur die Wohnorte in Betracht gezogen, dabei aber die politische Entwicklung unberücksichtigt gelassen. Ausserdem bleibt er bei der Stadt stehen, weil die griechischen Staaten fast nur aus einzelnen Städten bestanden,

1) Plato: De republica II, pag. 369.

2) Γίγνεται...... πόλις...... ἐπειδὴ τυγχάνει ἡμῶν ἕκαστος οὐκ αὐ τάρκης, ἀλλὰ πολλῶν ἐνδεής. ἤ τίν' οίει ἀρχὴν ἄλλην πόλιν οἰκίζειν ; οὐδεμίαν......

3) Aristoteles: De republica I, 1, 6 — 9.

und diese also den Endpunkt der Entwicklung des Staatslebens zu bilden schienen. Dass aber die Begriffe Stadt und Staat bei den Griechen lange nicht geschieden waren, ersehen wir schon aus der Bezeichnung beider durch nóg, welche bis in's fünfte Jahrhundert v. Chr. die allgemein übliche war. Erst im vierten Jahrhundert bezeichnet лós vorzugsweise die Stadt, während für den Begriff: Staat allmählig eine neue Bezeichnung aufkommt, nämlich омτεíα.

Ausser Plato und Aristoteles ist es Dikäarchos aus Messana in Sicilien, der unserm Gegenstande eine besondere Bearbeitung gewidmet hat. Berühmt im Alterthum als ein ausgezeichneter Schüler des Aristoteles wird er von Cicero als ein doctus homo, peripateticus magnus et copiosus anerkannt *). Unter seinen Schriften führen die spätern Gelehrten zwei mit besondrem Lobe an : den Βίος τῆς Ἑλλάδος und den Τριπολιτικός ; letzteres Werk enthielt entweder die Beschreibung dreier bestehender Staatsformen, oder die Darstellung einer aus drei Elementen bestehenden Staatsverfassung. In dem erstgenannten Werke stellt er den Zustand Griechenlands in historischer, geographischer und politischer Hinsicht dar, und soll darin nach dem Urtheil und Zeugniss der Alten seinen Zweck wirklich erreicht haben. Es wäre dieses Werk für uns als Quelle von der grössten Wichtigkeit, wäre es nicht leider bis auf geringe Bruchstücke verloren gegangen. Aus den Andeutungen einiger Grammatiker und Scholiasten lässt sich nur so viel schliessen, dass es aus drei Büchern bestand, von denen das erste die Geschichte und Geographie Griechenlands, das zweite den politischen Zustand der einzelnen Staaten, das letzte das Privatleben der Griechen behandelt habe. Was den Tripolitikos anbetrifft, 60 ist sogar sein Inhalt unbestimmt. Ungeachtet der Bemühungen und sinnreichen Vermuthungen vieler Gelehrten ist diese Frage bis jetzt auf keine befriedigende Weise gelöst worden. Nach der Meinung Einiger hat Dikäarchos drei verschiedene Staatsformen, wie sie einzeln in den Republiken des Alterthums vorkamen, beschrieben, Andre dagegen, und unter diesen namentlich Osann, behaupten, dass Dikäarchos in dem Werke seine eigene Meinung über die beste Regierungsform dargelegt und

4) De officiis II, 5; Tuscul. I, 18.

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