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Die zu diesem Behuf anzuknüpfenden Verhandlungen waren indessen von der Vorfrage abhängig, ob Grossbritanien geneigt sey, der Selbstständigkeit und National-Ehre der Deutsch-evangelischen Kirche Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und diese Angelegenheit in vollem Einverständnisse mit Preussen nach dem festen Grundsatze zu behandeln, dass die evangelische Christenheit sich unter dem Vortritte Englands und Preussens der Türkischen Regierung als eine Einheit darstelle und so aller Vortheile gesetzlicher Anerkennung von Seiten derselben theilhaftig werde.

Die Schritte, welche zur Erledigung dieser Vorfrage gethan wurden, hatten den erfreulichsten Erfolg. Nicht nur die Grossbritanische Regierung zeigte sich mit entschiedener Zuvorkommenheit bereit, auf der vorgeschlagenen Grundlage der Sache näher zu treten, sondern auch die Häupter der Englischen Kirche gingen mit warmer Theilnahme auf den Vorschlag ein. Man vereinigte sich in der Ueberzeugung, dass die Mannigfaltigkeit des christlichen Gottesdienstes nach Zungen und Völkern und nach der Eigenthümlichkeit und geschichtlichen Ausbildung jeder Nation, namentlich in der evangelischen Kirche, von einer höheren Einheit, dem Herrn der Kirche selbst, getragen werde, und dass in dieser Einheit, auf welche alle Mannigfaltigkeiten sich als ihren Mittelpunkt beziehen, der Grund wahrer christlicher Toleranz liege. Neben dieser Ueberzeugung theilen aber Seiner Majestät der König die religiösen National-Sympathieen, welche sich an den Ursprung der Augsburgschen Konfession und an die Erinnerung der Glaubenshelden der Deutschen evangelischen Kirche knüpfen, zu innig, als dass Sie dieser festen gemeinschaftlichen Grundlage der gesammten Deutschen National-Kirche evangelischen Glaubens irgend etwas hätten vergeben können.

Durch ein von diesem Geiste geleitetes, inniges Zusammenwirken ist nun ein besonderes Bisthum in Jerusalem gegründet worden, an welchem alle evangelische Christen einen gemeinsamen Anhalt und Vereinigungspunkt, der Türkischen Regierung gegenüber und wo es sonst ihre Vertretung in der Einheit einer Kirche bedarf, finden können, dabei aber, namentlich die Deutschen Protestanten, die Selbstständigkeit ihrer Kirche in Beziehung auf ihre besondere Konfession und Liturgie behaupten. Die Hälfte der Unterhaltungskosten dieses Bisthums bestreiten Seine Majestät der König aus Allerhöchst Ihrer Dispositions-Kasse und theilen dagegen auch das Recht der Ernennung des Bischofs mit der Krone England.

Für das kirchliche Bedürfniss des neuen Bisthums wäre auf diese Weise zunächst gesorgt. Da aber eine Kirchen-Gemeinschaft

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nur in Verbindung mit dem Unterricht der Jugend und mit Krankenpflege ein segensreiches Gedeihen gewinnen kann, so ist für diese Zwecke noch eine grössere Unterstützung von der frommen Theilnahme und Mildthätigkeit evangelischer Christen Preussens und anderer Deutschen Länder zu erwarten.

Vorzüglich wichtig ist die Gründung eines Hospitals, in welchem Reisende, die wissenschaftliche Forschung, kirchliches Interesse oder auch andere Zwecke immer zahlreicher nach Jerusalem führen werden, im Falle ihrer Hülfsbedürftigkeit Aufnahme finden können. Hierauf insbesondere beziehen sich die nachstehenden CirkularReskripte des Ministers der geistlichen Angelegenheiten an die Königlichen Regierungen und Konsistorien :

Das Königl. Konsistorium wolle aus der abschriftlich hier beigeschlossenen Cirkular-Verfügung an die Königlichen Regierungen entnehmen, zu welchem wichtigen Zwecke des Königs Majestät geruht haben, eine allgemeine Kollekte in den evangelischen Kirchen der Monarchie anzuordnen. Da dieser Zweck Sr. Majestät dem Könige eben so sehr am Herzen liegt, als er mit der Fürsorge für hülfsbedürftige Glaubensgenossen zugleich die Ehre und die Förderung der evangelischen Kirche betrifft, so wird das Konigliche Konsistorium gern Bedacht nehmen, die Herzen der evangelischen Glaubensgenossen dafür zu erwärmen. Es wird dieses nicht schwer seyn, wenn die Geistlichen erwägen, welch' ein folgenreiches Moment für die Entwickelung der Deutschen evangelischen Kirche darin liegt, dass nach so vielen Jahrhunderten an der Wiege der Christenheit und an dem Grabe des Erlösers das Evangelium in der Konfession und mit Anwendung der Liturgie jener Kirche nach dem Muster der ersten christlichen Gemeinden frei verkündigt werde.

Das Königliche Konsistorium hat zur Ausführung der Allerhöchsten Absicht eine angemessene Belehrung an sämmtliche Superintendenten und Prediger zu erlassen und Abschrift davon zur Kenntnissnahme an das Ministerium einzusenden. Den Sonntag, an welchem die Kollekte zu halten ist, hat das Königliche Konsistorium zu bestimmen und die Königlichen Regierungen der Provinz davon in Kenntniss zu setzen.

Berlin, den 14 November, 1841.

Der Minister der geistlichen u. s. w. Angelegenheiten
EICHHORN.

An

sämmtliche Königliche Konsistorien.

(gez.)

Des Königs Majestät haben die Gelegenheit Allerhöchst Ihrer Theilnahme an der Erhaltung des Friedens im Orient benutzt, um der evangelischen Kirche für alle künftige Zeiten dieselbe gesetzliche Anerkennung in der Türkei zu verschaffen, deren sich die Griechische und Lateinische Kirche in jenen Gegenden längst zu erfreuen haben. Da mit einer solchen Anerkennung kirchlicher Selbstständigkeit die wichtigsten politischen Rechte verbunden sind, deren Mangel die evangelischen Christen bisher einer drückenden Willkür Seitens der Türkischen Lokal-Behörden preisgab, so ist die Wohlthat, welche des Königs Majestät den evangelischen Glaubensgenossen durch Ihren mächtigen Einfluss zu verschaffen gesucht haben, um so grösser, als, abgesehen von den vermehrten Antrieben wissenschaftlicher Forschung und kirchlicher Interessen, der zunehmende Verkehr der Nationen im Ganzen künftig evangelische Christen in grösserer Anzahl, als bisher, in jene Gegenden führen und wegen des erlangten Genusses politischer Rechte vielleicht auch bedeutende Ansiedelungen daselbst veranlassen wird. Im Hinblick auf diese Entwickelung und Ausdehnung des Verkehrs, wie auf die Erleichterung der Ansiedelung, haben des Königs Majestät in Verbindung mit der Krone Grossbritanien bedeutende Opfer aus Allerhöchst Ihrer Dispositions-Kasse nicht gescheut, um der evangelischen Kirche Deutscher Nation, als der Mutter aller evangelischen Bekenntnisse, auf dem Boden des Ursprungs der Christenheit eine ihrer Würde und ihrer Grösse angemessene Berechtigung neben der Lateinischen und Griechischen Kirche für alle Zeiten zu sichern. Schon in der nächsten Zukunft wird sich in Jerusalem auch für die Deutschen Protestanten eine Kirche erheben und ihrem Gottesdienste nach ihrer Konfession und Liturgie sich aufthun. Es bleibt aber, um diese neue Pflanzung gehörig zu pflegen und zu sichern, ein wesentliches Bedürfniss übrig, nämlich die Errichtung, eines Hospitals für hülfsbedürftige evangelische Reisende, welche wissenschaftliche Forschung, Trieb christlicher Erbauung, oder auch andere Zwecke nach Jerusalem führen; ferner die Errichtung einer Schule. In welchem innigen Zusammenhange diese Institute mit der kirchlichen Wirksamkeit stehen, bedarf keiner Auseinandersetzung.

Des Königs Majestät haben daber zu bestimmen geruht, dass zur Einrichtung und Erhaltung derselben eine allgemeine Kollekte in den evangelischen Kirchen der Preussischen Monarchie angeordnet werde, und wird die Königliche Regierung demgemäss hierdurch aufgefordert, jene Kollekte anzuordnen und die eingehen

den Gelder mit Bezeichnung der Münzsorten an die General-Kasse des mir anvertraueten Ministeriums einzusenden.

Wegen des zu diesem Behufe zu bestimmenden Sonntags und wegen näherer Anweisung der Geistlichen, in deren Kirchen-Gemeinden die Kollekte zu empfehlen ist, ergeht eine besondere Verfügung an das Königliche Konsistorium.

Berlin, den 14 November, 1841.

Der Minister der geistlichen u. s. w. Angelegenheiten.

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THE issue of the proceedings which have been had on the part of Prussia, in order to gain the same advantages for the Evangelical Christians of the German Nation in the Turkish Empire--that is to say, in Palestine and Syria-which the members of the Latin and Greek Churches enjoy there, excites general interest. It forms, indeed, so interesting a point in recent history, that it seems desirable to guard it by a plain explanation of the occasion and objects of the transaction against involuntary misapprehension.

The union of the great powers of Europe, which the Turkish empire has to thank for its independence, and the world for peace, offered an opportunity of essentially improving the condition of the German Evangelical Christians in the East.

The employment of this opportunity in a manner worthy of her political position, Prussia was so much the more bound to consider a holy duty, because of the probable prospect that the great revolution in the commercial and industrial traffic of nations will both increase the connection of the German Protestants of the East, and even lead to emigrant settlements in those parts.

From a general point of view, it would perhaps have seemed sufficient for the promotion of science, of manufacturing industry and of trade, and at the same time for the facilitation of immigration, had Prussia confined itself to securing to all its subjects and dependents, without distinction of religion, according to their needs, whether as travellers or settlers, that legal protection of persons and property which the hatti-sheriff of Gulhane has promised them. It was, however, precisely in the prosecution of these objects that it

became apparent in how much more advantageous a position the King was placed with respect to his Catholic than with respect to his Evangelical subjects.

For the objects in question display themselves in close connection with certain ecclesiastical rights and liberties. The Latin and Greek Churches exist in the East as exclusive societies, with corporate discipline and order, on the ground of ancient contracts, and enjoy in this their character of unity a recognition which includes the highest political rights. The Greek Church enjoys, moreover, the protection of the Emperor of Russia, and the Latin that of the Roman Catholic Potentates. The Prussian Government need only connect itself with the endeavours of the latter, in order to remove all the remaining grievances which exist in respect of the special interests of its Roman Catholic subjects.

The Evangelical Church, on the other hand, has been destitute of all legal recognition in Turkey up to the present moment. Which of the continental states could the wish, that this Church should, in the present position of the world, obtain a share of the like corporate privileges, more interest than Prussia, which incloses in its bosom the larger portion of the aggregate members of the Evangelical Church of the German nation? And ought not also the Evangelical Church, as a member of the Universal Church of Christ, to have the right, upon the theatre of the origin of Christianity, to collect its worshippers, and to announce the Evangelical truth freely, according to her Confession and Liturgy?

The Prussian Government could not, under these circumstances, shrink from the difficulties which from various sides opposed themselves to the attainment of a purpose so intimately intervowen with the ecclesiastical feelings of the nation. It was necessary, by a right estimate of all the relative circumstances, to ascertain the path which would most certainly lead to the object. Single-handed dealings with the Porte, in however friendly a manner the mutual relations between the two Governments might have been adjusted, offered no prospect of a practical result. The immediate contact of Prussia with the East is not yet sufficiently palpable to the Turkish Government. The Porte knows Prussia only as a great power of Europe, by whose union with other great powers her safety has been guaranteed. Very different is the relation of Great Britain with the Porte. England possesses, through her maritime power and her commerce in the East, a weighty influence. Accordingly, an union with England, whose Church, by origin and doctrine, is most intimately akin to the German Evangelical Church, offered itself as the surest means of attaining so important an end.

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