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" Gegenstände, die durch die strafbare Handlung dem Verletzten entzogen wurden, sind, falls nicht Ansprüche Dritter entgegenstehen, nach Beendigung der Untersuchung und geeignetenfalls schon vorher von Amts wegen dem Verletzten zurückzugeben, ohne daß... "
Řízení Trestní Rakouské v pořádku systematickém vykládá - Page 158
by Franz Storch - 1887
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Archiv für das civil- und criminal recht der königl[ichen] preuss ..., Volume 73

1883 - 420 pages
...verfügen. Strafsache gegen 8öb und Gen. Beschluß; IE, daß Z 111 der Strafprozeßordnung bestimmt: „Gegenstände, welche durch die strafbare Handlung...entgegenstehen, nach Beendigung der Untersuchung und geeignetenfalls schon vorher von Amtswegen dem Verletzten zurückzugeben, ohne daß es eines Urtheiles...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Volume 15

Bavaria (Germany). - 1877 - 536 pages
...einer strafbaren Handlung in Beziehung stehenden Papiere der Staatsanwaltschaft mitzutheilen. 8 111, Gegenstände, welche durch die strafbare Handlung...entzogen wurden, sind, falls nicht Ansprüche Dritter entgegenstehe», nach Beendigung der Untersuchung und geeigneten» falls schon vorher von Nmtswcgen...
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Justizgesetze fur das groszherzogthum baden, Volume 5

Baden (Germany) - 1880 - 890 pages
...strafbaren Handlung in Beziehung stehenden Papiere der Staatsanwaltschaft mitzuthcilcn. Vssl. § 108. 8 111. Gegenstände, welche durch die strafbare Handlung...entgegenstehen, nach Beendigung der Untersuchung und gccignetc»falls schon vorher u>m Amtswegen dem Verletzten zurückzugeben, ohne daß es eines Urthrils...
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Archiv für praktische Rechtswissenschaft aus dem Gebiete des ..., Volumes 2-3

Law - 1883 - 468 pages
...vr. juli» Richard Freund in Lübeck. Der für diese Frage in Betracht kommende § 111 St.PO lautet: Gegenstände, welche durch die strafbare Handlung...Beendigung der Untersuchung und geeigneten Falls schon von vorher von Amtswegen dem Verletzten zurückzugeben, ohne daß es eines Urtheils hierüber bedarf....
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Kompendium über Militärrecht

Preußen Kriegsministerium - Courts-martial and courts of inquiry - 1911 - 674 pages
...von Verwechselungen durch amtliche Siegel oder in sonst geeigneter Weise kenntlich zu machen. H 242. Gegenstände, welche durch die strafbare Handlung...entgegenstehen, nach Beendigung der Untersuchung und geeigneten Falles schon vorher von Amlswegen dem Verletzten zurückzugeben, ohne daß es eines Urtheils hierüber...
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Handbuch für die Militärrechtspflege: unter Benützung des vom K. Preuss ...

Prussia (Germany). Kriegsministerium - Military law - 1914 - 706 pages
...von Verwechselungen durch amtliche Siegel oder in sonst geeigneter Weise kenntlich zu machen. § 242. Gegenstände, welche durch die strafbare Handlung...entgegenstehen, nach Beendigung der Untersuchung und geeigneten Falles schon vorher von Amts wegen dem Verletzten zurückzugeben, ohne daß es eines Urteils hierüber...
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