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" Hat jedoch einer der Berechtigten die Privatklage erhoben, so steht den übrigen nur der Beitritt zu dem eingeleiteten Verfahren, und zwar in der Lage zu, in der es sich zur Zeit der Beitrittserklärung befindet. "
Řízení Trestní Rakouské v pořádku systematickém vykládá - Page 295
by Franz Storch - 1887
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Volume 15

Bavaria (Germany). - 1877 - 536 pages
...Zeit der Beitrittserklärung befindet. Jede in der Sache selbst er» gangcne Entscheidung äußert zu Gunsten des Beschuldigten ihre Wirkung auch gegenüber...Berechtigten, welche die Privatklage nicht erhoben haben, 8 41s.!) Die öffentliche Klage wird wegen der im z 414 bezeichneten strafbaren Handlungen von der...
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Der Reichs-Strafprozess

Adolf Dochow - 1879 - 328 pages
...Anderes beabsichtigt, so hätte sich derselbe anders, als geschehen, ausdrücken müssen (bestritten). ihre Wirkung auch gegenüber solchen Berechtigten, welche die Privatklage nicht erhoben haben. 3. In Betreff der Frist zur Erhebung der Privatklage gelten die strafrechtlichen Grundsätze über...
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Das Reichsgesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12. Mai 1894: unter ...

Paul Kent - Patent laws and legislation - 1897 - 708 pages
...zur Nebenklage berechtigt sind, bei Ausübung dieses Rechtes ein Jeder von dem Anderen unabhängig. Jede in der Sache selbst ergangene Entscheidung äussert zu Gunsten des Beschuldigten ihre Wtrkung auch gegenüber solchen Berechtigten, welche die Nebenklage nicht erhoben haben (§ 415). Der...
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Geteilter, bedingter, unter Vorbehalt gestellter Strafantrag

Arthur Eulau - Criminal law - 1905 - 52 pages
...415 Abs. 3: Jede in der Sache selbst ergangene Entscheidung äussert.1) zu Gunsten des Beteiligten ihre Wirkung auch gegenüber solchen Berechtigten, welche die Privatklage nicht erhoben haben. Dass diese Vorschrift des § 415 Abs. 3 St.-P.-O. auch für den Fall gilt, wenn durch eine Handlung...
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Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz: §§ 374 - 495; EGStPO

Ewald Löwe - Law - 2001 - 2084 pages
...Beitrittserklärung befindet. (3) Jede in der Sache selbst ergangene Entscheidung äußert zugunsten des Beschuldigten ihre Wirkung auch gegenüber solchen...Berechtigten, welche die Privatklage nicht erhoben haben. Schrifttum. Oelker Konkurrenz von Privatklagerechten. FS von Burckhard (1910) 209 ff. Entstehungsgeschichte....
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